Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Die Firma EPSIMEC GmbH & Co KG – nachstehend Anbieter oder EPSIMEC genannt – erbringt die Lieferungen, Leistungen und Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners – nachstehend Kunde genannt – wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien. Individualabreden bedürfen der Schriftform und gelten nur für das jeweilige Rechtsgeschäft. Der Kunde erklärt hiermit die Kenntnis des Inhalts dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen.

§2 Zustandekommen des Vertrags

Ein Vertrag mit dem Anbieter kommt zustande, wenn der Anbieter die Annahme des Antrages bestätigt oder bei aufrechter Geschäftsbeziehung der Anbieter mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt. Auch die Erbringung der vom Kunden beauftragten Leistung bewirkt den Vertragsabschluss. Die Angebote des Anbieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Der Anbieter kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung eines österreichischen oder eines weltweit anerkannten und gängigen Kreditinstituts abhängig machen.

§3 Kündigung

Es wird eine Vertragsmindestlaufzeit von Mindestens 3 Monaten vereinbart. Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis nach Ablauf einer etwaig vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonats ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote – insbesondere Angebote mit jährlicher Zahlungsweise – können abweichende Kündigungsfristen bestehen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform

§4 Leistungsumfang und Pflichten des Anbieters

Der Anbieter bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Vertrag. Soweit der Anbieter entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht. Der Anbieter ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird.

§5 Pflichten und Rechte des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die Dienste des Anbieters sachgerecht zu nutzen. Insbesondere ist er verpflichtet,
1) den Anbieter unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren
2) die Zugriffsmöglichkeiten auf die Dienste des Anbieters nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzeswidrige Handlungen zu unterlassen. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt: a) die Leistungen anderer Teilnehmer der Anbieterdienste unberechtigt zu nutzen; b) nicht im Vertrag vereinbarte Dienste unberechtigt zu nutzen sowie Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der Anbieterdienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln, zu lesen oder zu ändern; c) einzelne Anwendungen der Anwendungssoftware über die Dienste des Anbieters unberechtigt zu verbreiten, d) Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist; e) strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste des Anbieters zu verbreiten oder zugänglich zu machen; f) dies gilt insbesondere für pornographische, Gewalt verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind, wie nationalsozialistische oder terroristische Inhalte sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien, Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen; g) sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern oder sonstigen, gesetzlich geschützten Personen zum Gegenstand haben. h) Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde dem Anbieter entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
3) seine Internet-Seiten so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers durch Skripte oder Programme, welche eine hohe Rechenleistung erfordern oder überdurchschnittlich viel Arbeitsspeicher beanspruchen, zu vermeiden;
4) für den Anbieter erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
5) nach Abgabe einer Störungsmeldung des Anbieters die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfangs) vorlag. Verstößt der Kunde gegen eine der obig genannten Pflichten, ist der Anbieter berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. In den obigen Fällen ist der Anbieter neben der Berechtigung zur fristlosen Kündigung befugt, bei Bekanntwerden eines Verstoßes des Kunden in der dort ausgeführten Art mit sofortiger Wirkung den Zugang zu den sich aus dem Leistungsumfang ergebenen Diensten zu sperren. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt die entstandenen Kosten ohne weitere Ankündigung an den Verursacher zu verrechnen.

§6 Aufrechnungs-, Zurückbehaltungsrecht und Leistungsstörung

Gegen die Ansprüche des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird. Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese vom Anbieter nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind. Unterschreitet der Anbieter die Verfügbarkeit seiner Dienste von 95% im Jahresmittel, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn a)der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die Anbieter-Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und b)die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen. Bei Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs des Anbieters liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen. Der Anbieter ist berechtigt, bei unvorhergesehenen technischen Schwierigkeiten, die in der Art des Auftrages liegen und seine Ausführung für uns unzumutbar machen, vom Vertrag zurückzutreten ohne dass eine Schadenersatzpflicht anbieterseitig eintritt.

§7 Zahlungsbedingungen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind Forderungen unmittelbar nach Erhalt der Rechnung abzugs- und spesenfrei zu bezahlen. Wir behalten uns vor, Kunden nur gegen vollständige Vorauszahlung oder Nachnahme zu beliefern. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder unbeschadet der Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu verrechnen. Bereits bei der ersten Mahnung innerhalb von 2 Wochen ist der Anbieter berechtigt einen Betrag über 5% der überfälligen Vertragssumme als Mahn- und Bearbeitungsgebühr einzuheben.

§8 Verfügbarkeit der Dienste & Software-Updates

Grundsätzlich bietet der Anbieter seine Dienste 24 Stunden 7 Tage pro Woche an. Bedingt durch wichtige Wartungsfenster für Updates, Serverausfälle, Internetausfälle etc. kann es jedoch vorkommen, dass die bereitgestellten Services vorrübergehend nicht verfügbar sind. Etwaige vorsehbare Betriebsunterbrechungen für Wartungsarbeiten oder Systemerweiterungen werden so früh wie möglich angekündigt. Der Anbieter verpflichtet sich die Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich zu beseitigen und Wartungsarbeiten oder Systemerweiterungen an für den Kunden günstig gelegenen Zeitpunkten durchführen. Updates außerhalb der Dienstzeiten des Anbieters bedürfen einer gesonderten SLA-&Wartungsvereinbarung. Die Dienstzeiten des Anbieters sind; MO-DO: 9:00-16:00 Uhr sowie FR: 9:00-13:00 Uhr.

§9 Geringfügige Leistungsänderungen

Grundsätzlich gelten geringfügige oder sonstige kleine, für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben und Visualisierungen in Vorentwürfen und anderen schriftlichen Unterlagen.

Änderungen der Bedingungen: Ist das gekaufte Serive Paket nicht ausreichend, so wird es im Folgejahr automatisch auf das nächst größere Paket aufgestockt.

§10 Teilnahme an Schulungen

Nimmt der Kunden oder auch sonstige Interessierte an einer von EPSIMEC veranstalteten Schulung oder Workshop teil, so entstehen aus dieser Teilnahme keine wechselseitigen Verpflichtungen. EPSIMEC ist berechtigt die Daten der Teilnehmer zu eigenen Zwecken zu nutzen. Ein etwaiges, durch EPSIMEC bereitgestelltes Skriptum oder Schulungsunterlagen sind geistiges Eigentum von EPSIMEC unerlaubte Vervielfältigung ist untersagt. Eigenständige Interpretationen oder Anwendungen der vorgetragenen Inhalte erfolgen auf Risiko des Teilnehmers.

§11 Gewährleistung

Der Kunde akzeptiert, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Software zu erstellen, die in allen Anwendungen und Kombinationen fehlerfrei arbeitet. Eine Gewährleistung kann daher nur dahingehend übernommen werden, dass die Software im Wesentlichen frei von Material- und Herstellungsfehlern ist. Die Gewährleistungsverpflichtung von EPSIMEC gilt nur für Fehler, die unter den vertraglich vorgesehenen Betriebsbedingungen und während einer ordnungsgemäßen Verwendung entstanden sind und nicht für Fehler, die auf die Nichteinhaltung von Bedienungs- und Wartungsvorschriften, oder auf ungeeignete oder nicht ordnungsgemäße Anwendung, oder auf falsche oder vernachlässigende Behandlung zurückzuführen sind. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Für alle anderen gelten die nachstehenden Einschränkungen: Mängelrügen haben bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung unverzüglich zu erfolgen. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist EPSIMEC berechtigt, Nachbesserungen durchzuführen und im Falle des endgültigen Scheiterns oder anstatt der Nachbesserung zu wandeln oder eine Kaufpreisminderung vorzunehmen. Ein Recht auf Wandlung oder Minderung hat der Kunde nur, wenn sich ein Programmfehler für das gesamte Leistungsbild als erheblich und wesentlich erweisen sollte und der Fehler nicht durch andere Möglichkeiten der Software gelöst werden kann. Jede weitere Gewährleistung, insbesondere dafür, dass die Software für die Zwecke des Kunden geeignet ist, wird ausgeschlossen.

§12 Schadenersatz

Wir sind dem Kunden gegenüber zum Ersatz des direkten und unmittelbaren Schadens verpflichtet, der dem Kunden infolge einer fehlerhaften Leistung von EPSIMEC entsteht, soweit dieser Verpflichtung ein grob schuldhaftes Verhalten von EPSIMEC vorausgeht. Ausgeschlossen ist die Haftung für entgangenen Gewinn, für den Ersatz von Folgeschäden und sonstigen Vermögensschäden. EPSIMEC trifft insbesondere keinerlei Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der von ihr im Rahmen dieses Vertrages erbrachten Leistungen gegenüber dem Kunden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. Eine Haftung von EPSIMEC ist überdies in jedem Fall ausgeschlossen, soweit der Kunde deren Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen – insbesondere Programm- und Datensicherung und ausreichende Produktschulung – hätte verhindern können. Die Verjährungsfrist für Ansprüche auf Schadenersatz gegen EPSIMEC beträgt ein Jahr gerechnet ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

§13 Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind grundsätzlich ausgeschlossen.

§14 Nennung als Referenzkunde

Der Kunde erklärt sich grundsätzlich einverstanden, seitens EPSIMEC oder von Partnern von EPSIMEC bei Ausschreibungen, Veröffentlichungen, Vorträgen, Unternehmens-Website etc. als Referenzkunde angeführt zu werden. Zu diesem Zweck erteilt der Kunden die Ermächtigung Firmenwortlaut, Logo und einer Kurzbeschreibung sowie den Link zur Website zu verwenden, sowie die umgesetzte Projektlösung, sofern es sich nicht um firmeninterne oder betriebsgeheime Informationen handelt, bekannt zu geben und zu beschreiben. Ist der Kunde damit nicht einverstanden so hat eine schriftliche Mitteilung zu erfolgen.

§15 Nutzungsbedingungen

EPSIMEC wird dem Kunden nach Maßgabe dieses Vertrages Software gegen Zahlung einer Vergütung zur Nutzung überlassen. Sämtliche Rechte an der Software verbleiben vollständig bei EPSIMEC. Der Kunde erhält mit den vollständigen und vorbehaltslosen Zahlungen des Nutzungsentgeltes nach Maßgabe dieses Vertrages ein einfaches, auf die Dauer dieses Vertrages beschränktes Nutzungsrecht an der Software für eigene Zwecke. Bis zur vollständigen Zahlung der jeweils fälligen Vergütung ist dem Kunden der Einsatz der Software nur widerruflich gestattet. EPSIMEC kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen. Ausschließlich der Kunde ist für die veröffentlichten und transportierten Informationen verantwortlich. Der Kunde nimmt aktuell geltende gesetzliche Datenschutzrichtlinien zur Kenntnis und wird sich gesetzeskonform verhalten. Der Kunde hat EPSIMEC für alle Nachteile und Schäden aus der Missachtung dieser Bestimmungen schad- und klaglos zu halten. Ferner verpflichtet sich der Kunde, keine politisch, moralisch oder juristisch bedenklichen Informationen auf dem ihm zur Verfügung gestellten System anzubieten. Für sämtliche aus der Missachtung dieser Vereinbarung auftretenden Schäden haftet der Kunde. Grundsätzlich anerkennen die Parteien die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des österreichischen Rechts. Die Daten des Kunden werden auf den Servern von EPSIMEC gehostet. Der Kunde erhält mittels Benutzername und Passwort Zugriff zu seinem Account.

§16 Datenschutz, Adressänderung

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch EPSIMEC im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen personenbezogenen Daten von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, EPSIMEC Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

§17 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

EPSIMEC ist als Softwareanbieter nach den Bestimmungen über den Schutz von Computerprogrammen urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht umfasst insbesondere den Programmcode, die Dokumentation, das Erscheinungsbild, die Struktur und Organisation der Programmdateien, den Programmnamen, Logos und andere Darstellungsformen innerhalb der Software in der jeweiligen Form. Alle aus dem Urheberrecht resultierenden Rechte stehen ausschließlich EPSIMEC als Hersteller zu. Pläne, Skizzen, Entwürfe oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Design, Programme, Dokumentationen etc.) stehen EPSIMEC bzw. unseren Lizenzgebern zu. Der Kunde erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Ausmaß der erworbenen Anzahl von Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu nutzen. In sämtlichen Verträgen mit EPSIMEC wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Kunden ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Kunden zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall voller Schadenersatz zu leisten ist. Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat uns der Kunde hinsichtlich sämtlicher Ansprüche, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden, völlig schad- und klaglos zu halten. Etwaige Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos, Skizzen etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. EPSIMEC haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird EPSIMEC wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde EPSIMEC schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.

§18 Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz des Anbieters. Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz des Anbieters als Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt am Wohnsitz des Kunden zu klagen.

§19 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.